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Jugendschutzgesetz

Lieber Kinogast,

uns ist es besonders wichtig das in unserem Kino die richtlinien der FSK und des Jungedschutzgesetzt eingehalten werden. Bei Fragen die wir Ihnen auf dieser Seite nicht beantworten konnten, können Sie gerne unsere Jugendschutzbeauftragte kontaktieren:

Kerstin Egerer / jugendschutz@kino-neuburg.de

 

Warum darf ich dann nicht selbst entscheiden, ob ich mich als Jugendlicher an die Altersfreigaben halte?

Freiwillig ist die Vorlage von Filmen zur Prüfung für die Filmwirtschaft, da keine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht. Allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für eine Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen und von den Bundesländern übernommen wird.


Ist die FSK-Kennzeichnung Gesetz, Richtlinie oder Empfehlung?

Die Altersfreigaben der FSK sind explizit keine pädagogischen oder ästhetischen Empfehlungen für eine bestimmte Alterstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.